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Sexuelle Übergriffe sind keine Kavaliersdelikte

„Der Schutz vor sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz gelingt nur, wenn wir eine Kultur des Vertrauens in den Dienststellen aufbauen. Übergriffiges Verhalten muss klar verurteilt und Betroffenen vorurteilsfrei begegnet werden“, stellte dbb frauen Chefin Milanie Kreutz am 23. September 2022 im Rahmen einer Podiumsdebatte mit Landtagsabgeordneten am zweiten Tag der Hautversammlung der dbb bundesfrauenvertretung in Stuttgart heraus.

Anlass zur Diskussion gab ein aktueller Fall sexueller Belästigung im Polizeidienst in Baden-Württemberg. Der ranghöchste Polizeibeamte des Landes wird der sexuellen Belästigung beschuldigt. Landesinnenminister Thomas Strobl musste sich dazu bereits vor dem Untersuchungsausschuss äußern. Auch gegen ihn wird ermittelt. „Was uns dieser brisante Fall vor Augen führt, ist vor allem eines: Sexuelle Belästigung ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Bei diesem Thema kann die Politik nicht einfach nur auf die Verantwortungshoheit der Justiz verweisen", erklärte Kreutz. „Es ist sehr wohl auch ein politisches Thema. Denn es liegt in der Hand der politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger, welchen Stellenwert sie der Aufklärung sexueller Übergriffe im Dienst beimessen, sprich ob sie die notwendigen Ressourcen für eine zielgerichtete Aufarbeitung aufwenden oder ob sie sich entscheiden wegzusehen.“

Konkret sprach sich Kreutz für die Einrichtung von unabhängigen Anlaufstellen im dienstlichen Umfeld aus, die Gewaltopfern schnelle, niedrigschwellige und unbürokratische Hilfe bieten und dabei unterstützen, Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen. „Auch ein übergriffiger Vorgesetzter muss zur Rechenschaft gezogen werden können. Das funktioniert nur mit starken Verbündeten. Die Politik muss dafür sorgen, dass Personalräten und Gleichstellungsbeauftragten rechtswirksame Werkzeuge an die Hand gegeben werden, wie etwa ein anonymisiertes Klagerecht“, stellte Kreutz heraus.

Heidi Deuschle, Landesfrauenvertreterin des BBW Beamtenbund Baden-Württemberg, unterstützt die Forderung nach unabhängigen Anlaufstellen, die sich um individuelle, qualifizierte Hilfe für Betroffene kümmern. „Diese Aufgabe gehört in die Hände von Spezialistinnen und Spezialisten und nicht ins Aufgabengebiet der Beauftragten für Chancengleichheit“, machte Deuschle deutlich. Diese benötigten vielmehr wirkungsvolle Sanktionsmöglichkeiten sowie eine verbindliche Regelung des Vorgehens in Dienstvereinbarungen, um sexuell übergriffiges Verhalten ahnden zu können und Betroffene wie Helfende vor Repressalien zu schützen. „Eine Reform des Chancengleichheitsgesetzes diesbezüglich ist längst überfällig. Von der Landesregierung erwarten wir Handlungsbereitschaft“, so Deuschle.

 

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