Kommunaler Nahverkehr Berlin
Tarifverhandlungen erfolgreich abgeschlossen
Am Mittwoch, den 13. Juni 2018, hat der dbb die Tarifverhandlungen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin für einen neuen Entgelttarifvertrag für das Jahr 2018 erfolgreich abgeschlossen. Wie vom dbb gefordert, wurde das zur Verfügung stehende finanzielle Gesamtvolumen so verteilt, dass die unteren Entgeltgruppen besonders berücksichtigt werden.
Das Ergebnis
- Rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 erhalten die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 – 7 einen monatlichen Festbetrag in Höhe von 75 Euro.
- Rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 erhalten die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 8 – 15 einen monatlichen Festbetrag in Höhe von 70 Euro.
- Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten bis zum 31. Dezember 2018.
Das ist ein gutes Ergebnis für alle Beschäftigten, die durch ihre Leistung, ihre Motivation und ihren täglichen Einsatz zum Erfolg und positiven Image des Berliner Nahverkehrs beitragen.
Zum ersten Mal wurde erreicht, dass das finanzielle Volumen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände verteilt wird und die Kolleginnen und Kollegen in den Entgeltgruppen 1 – 7 besonders berücksichtigt werden. Im Durchschnitt bedeutet dies bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten eine Steigerung von über 3,5 Prozent für diese Entgeltgruppen. Der vereinbarte Festbetrag verhindert, dass die Schere zwischen den einzelnen Entgeltgruppen weiter auseinandergeht.
Auch setzt das Ergebnis ein erstes Zeichen gegen den akuten Personal- und Fachkräftemangel, wie im Fahrdienst, und für Zukunftsperspektiven für den Nachwuchs. Denn Personalinvestitionen sind die besten Zukunftsinvestitionen.
2013 verständigten sich der dbb und der KAV Berlin auf einen Ergänzungstarifvertrag Zukunftssicherung, der in den Jahren 2016 bis 2020 lineare Entgeltsteigerungen pro Jahr im Volumen von 2,5 Prozent als Grundlage für Tarifverhandlungen vorsieht. Voraussetzung ist, dass ein zuvor festgelegtes Betriebsergebnis erreicht wird.
Zudem wurde die Verlängerung der tariflichen Beschäftigungssicherung, d. h. der Ausschluss der betriebsbedingten Beendigungskündigungen, in den Anwendungsvereinbarungen für die BVG AöR und die BT Transport GmbH jeweils bis zum Jahr 2025 vereinbart.
Hintergrund