Tochterunternehmen Uniklinikum Düsseldorf

Tarifvertrag unterschrieben

Die Beschäftigten der drei Tochterunternehmen des Uniklinikums Düsseldorf erhalten endlich tarifvertraglich garantierte Ansprüche.

Der Tarifvertrag für die Gesellschaft für Servicedienstleistungen Düsseldorf mbH (GSD), für die Gesellschaft für klinische Dienstleistungen mbH (GKD) und für die Universitätsklinikum Düsseldorf Medical Services GmbH (UKM) ist zum 22. Mai 2019 in Kraft getreten und wird in den nächsten Tagen von allen Tarifvertragsparteien unterschrieben sein.

  • Alle Beschäftigten werden zum 1. Januar 2020 in den Tarifvertrag der Länder (TV-L), der auch beim Uniklinikum selbst gilt, übergeleitet und dann auch nach dem TV-L bezahlt. Die TV-L-Regelungen sind so gut wie vollständig übernommen worden.
  • Für 2019 erhält jeder Beschäftigte vier Einmalzahlungen von je 300 Euro brutto (ausbezahlt im Juni, August, Oktober und Dezember, Teilzeitkräfte anteilig). Zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt muss der Beschäftigte mindestens ein Jahr dem Betrieb angehören.
  • Die Beschäftigten werden zum 1. Januar 2020 in die Entgeltgruppen (EG) 1 bis 15 des TV-L übergeleitet, die jeweils fünf bis sechs Erfahrungsstufen haben.
  • Die Beschäftigten, die den EG 2 und EG 3 zugeordnet sind, starten mit der Stufe 2 der entsprechenden Entgeltgruppe. Sind sie am 1. Januar 2020 weniger als ein Jahr beschäftigt, kommen sie in Stufe 1. Die Stufe 2 beträgt 2020 95%, 2021 96% und 2022 97% der jeweils geltenden TV-L-Tabelle. Ab 2023 wird die TV-L-Tabelle zu 100% angewendet. Die Stufenlaufzeiten betragen in der Stufe 1 ein Jahr, in den Stufen 2 bis 4 je vier Jahre und in der Stufe 5 fünf Jahre. Für die EG 2 und EG 3 ist die Stufe 5 die Endstufe.
  • Für alle anderen Beschäftigten wird ein Vergleichsentgelt berechnet. Sie werden einer individuellen Zwischenstufe der entsprechenden TV-L-Entgeltgruppe zugeordnet, mindestens aber der Stufe 2. Das gilt auch für die Beschäftigten der EG 2 und 3, die bereits jetzt mehr als die jeweilige Stufe 2 erhalten.
  • Ab dem Jahr 2020 gelten ansonsten die Entgelt-Werte des TV-L inklusive der jeweiligen Tariferhöhungen.
  • Das Entgelt dieser Zwischenstufe wird zum 1. Januar 2020 um 3,12% und zum 1. Januar 2021 um 1,4% erhöht. Zum 1. Januar 2022 steigen die Beschäftigten in die betragsmäßig nächsthöhere Stufe auf. Beschäftigte, die mit ihrem Entgelt bereits jetzt über der höchsten Stufe ihrer Entgeltgruppe liegen, erhalten einen aufzehrenden Besitzstand.
  • Ab dem Jahr 2020 gibt es eine jährliche Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) für alle Beschäftigten, im Jahr 2020 in Höhe von 500 Euro und ab dem Jahr 2021 von 1.000 Euro. Ab dem Jahr 2022 wird die Sonderzahlung entsprechend der Entgelttabellen des TV-L dynamisch gesteigert.
  • Ab 2023 wird für jeden Beschäftigten, der mindestens 30 Monate dem Betrieb angehört, in eine betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung) in Höhe von 5% des Bruttoentgelts eingezahlt. Davon zahlt der Arbeitgeber 3,75% in EG 1 bis 4, 3 % in EG 5 bis 9a, ab EG 9b zahlt er 2,5%.
  • Die Wochenarbeitszeit richtet sich nach dem allgemeinen Teil des TV-L und liegt bei 39 Stunden, 50 Minuten.

Hintergrund

Die drei Töchter des Universitätsklinikums Düsseldorf (GSD – Gesellschaft für Servicedienstleistungen Düsseldorf mbH, GKD – Gesellschaft für klinische Dienstleistungen mbH, UKM -  Universitätsklinikum Düsseldorf Medical Services GmbH) unterlagen bisher keiner Tarifbindung. Das Ziel der Gewerkschaften war es, die ausgegliederten Servicebereiche wieder an die Tarifverträge der Mutter heranzuführen – hier also den TV-L. Das haben die Gewerkschaften jetzt geschafft.

 

 

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