Thüringen: Finanzausschuss empfiehlt zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses

Der Finanzausschuss des Thüringer Landtages hat Änderungen am Gesetzentwurf der Landesregierung für die Besoldungsanpassungen in den Jahren 2017 und 2018 empfohlen. Demnach sollen die Erhöhungen in den beiden Jahren nicht wie bisher geplant jeweils zum 1. April, sondern zum 1. Januar erfolgen. Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen betrachtete es als Erfolg, dass damit eine zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses in greifbare Nähe gerückt sei. Die Abgeordneten würden damit ihre Wertschätzung für die Leistungen der Beamtinnen und Beamten zum Ausdruck bringen, teilte der tbb am 23. Juni 2017 mit.

Weiterhin empfiehlt der Finanzausschuss, dass Lehrkräfte an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutz-Schule die gleiche Zulage wie Beamte des entsprechenden Einsatzdienstes erhalten. Zudem solle die Justizvollzugszulage an die Polizeivollzugszulage angeglichen werden.

Für alle Anträge wurde eine schriftliche Anhörung der Verbände bis 31. Juli 2017 festgelegt, so dass die Beschlussfassung des Landtags erst in der ersten Sitzung nach der Sommerpause (30. August bis 1. September) erfolgen kann. Das Thüringer Finanzministerium hat diesbezüglich in einem Rundschreiben allerdings bereits mitgeteilt, dass die Juli-Bezüge gemäß der (angehobenen) Tabellenwerte des Gesetzentwurfs unter dem Vorbehalt des (späteren) Inkrafttretens des Gesetzes gezahlt werden, die Nachzahlung für die Monate April bis Juni ebenfalls unter diesem Vorbehalt mit den Juli-Bezügen erfolgt und die Nachzahlung für die Monate Januar bis März so frühzeitig wie möglich nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag erfolgen wird.

Kritik übte der tbb daran, dass die Übertragung des Tarifergebnisses – sofern der Landtag den Empfehlungen des Finanzausschusses folgt – zwar zeitgleich, aber nicht vollständig inhaltsgleich erfolge. Die pauschale Erhöhung der allgemeinen Zulage für die Besoldungsgruppen A6 bis A8 um 25 Euro und die prozentuale Anhebung der Tabellenwerte entsprächen nicht in vollem Umfang dem Mindestbetrag von 75 Euro im Tarifbereich. Ein Ausgleich für die Einführung der Erfahrungsstufe 6 im Tarifbereich für die oberen Entgeltgruppen sei ebenfalls nicht vorgesehen.

 

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