Nordrhein-Westfalen

Wegstreckenentschädigung: Vorübergehende Anhebung geplant

Die Landesregierung will die Wegstreckenentschädigung von 0,30 Euro auf 0,35 Euro für die Nut-zung privater Kraftfahrzeuge und von 0,23 Euro für die Nutzung privater zweirädriger Kraftfahr-zeuge und Fahrräder anheben. Der DBB NRW begrüßte die Pläne grundsätzlich.

Da die Entwicklung der Energiepreise derzeit nicht absehbar ist, ist die Anhebung zunächst befristet, nämlich vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024. Vor Ablauf des Zeitraums soll die Regelung evaluiert werden, im Anschluss kommen sowohl eine dauerhafte Anhebung der Wegstreckenentschädigung als auch eine Absenkung auf das bislang geltende Niveau in Betracht.

Da steigende Energiekosten sowie hohe Benzin- und Dieselpreise neben der Inflation eine nicht unerhebliche Belastung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes darstellen, begrüßte der DBB NRW die geplante temporäre Erhöhung am 1. September 2022 grundsätzlich. Für den dbb Landesbund ist aber bereits heute klar, dass die Wegstreckenentschädigung im Anschluss nicht wieder auf das alte Niveau abgesenkt werden dürfe, da dieses längst nicht mehr zeitgemäß sei.

 

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