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Gleichstellung

Elterngeld: Gleichstellung ist nicht Verhandlungssache!

Ministerin Paus will die Einkommensgrenze schrittweise absenken statt in einem Zug. Mit 175.000 Euro ist die Grenze aber weiterhin ein Rückschritt für beschäftigte Frauen.

Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, machte am 17. November 2023 deutlich: „Die langfristige und schrittweise Absenkung der Einkommensgrenze beim Elterngeld bietet in der aktuellen Situation eine gewisse Planungssicherheit, insbesondere angesichts der Überraschung, die viele bereits schwangere Frauen durch die neue Regelung erfahren haben. Aber auch wenn die Einkommensgrenze beim Elterngeld in Etappen sinkt, bleibt die Gleichstellung auf der Strecke. In einer Zeit, in der wir Fortschritte für Frauen in der Arbeitswelt feiern sollten, sind schrittweise Rückzüge keine Option. Die Gleichstellung von Frauen und Männern und alle politischen Maßnahmen, die ihr dienen, dürfen nicht dem Rotstift zum Opfer fallen."  

 

Stattdessen sollte die Politik überdenken, wo die Prioritäten liegen. „Statt an den Grundpfeilern der Familienförderung zu sägen, könnte eine kritische Überprüfung des Ehegattensplittings, das die Regierung jährlich 20 Milliarden Euro kostet, eine sinnvollere Einsparung darstellen. Lasst uns nicht an der Gleichstellung sparen, sondern an überholten Systemen, die nicht mehr zeitgemäß sind." 

  

Das Elterngeld wurde seit seiner Einführung im Jahr 2007 nicht an Inflation und steigende Lebenshaltungskosten angepasst. „Statt Kürzungen brauchen wir eine zeitgemäße Reform“, erklärte Milanie Kreutz. „Die finanzielle Unterstützung für Eltern sollte mit den realen Bedürfnissen wachsen, nicht in einem Vakuum verharren. In diesem Kontext arbeiten die dbb frauen zurzeit aktiv an einem zukunftsweisenden Konzept für eine Elterngeldreform. Es ist an der Zeit, die Bedürfnisse von Familien ernst zu nehmen und das Elterngeld an die Herausforderungen der Gegenwart anzupassen." 

  

Positiv werteten die dbb frauen die Einschränkung, dass Paare künftig nur noch maximal einen Partnermonat zur selben Zeit nehmen können. Kreutz weiter: „Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die eingeführt wurde, um junge Familien zu entlasten und eine gleichberechtigte elterliche Sorge zu ermöglichen. Nur wenige Väter übernehmen jedoch die alleinige Sorge-Verantwortung, während Mütter etwa den schwierigen Wiedereinstieg in ihren Beruf starten. Aber Elterngeld ist kein Urlaubsgeld. Wir müssen sicherstellen, dass diese Monate für mehr dienen als lange Urlaube oder Renovierungsprojekte zuhause – sie sollen das Fundament für eine gleichberechtigte Elternschaft legen.“ 

  

Hintergrund: 

Der neue Plan zum Elterngeld sieht vor, die obere Einkommensgrenze schrittweise abzusenken: Bis Ende März 2024 soll die Grenze bei 300.000 Euro Jahreseinkommen bleiben. Bis Ende 2024 soll sie dann auf 200.000 Euro sinken. Ab April 2025 soll eine neue Obergrenze von 175.000 Euro gelten. Der ursprüngliche Plan von Juli 2023 sah vor, die Obergrenze direkt auf 150.000 abzusenken.  

 

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