• Das Foto zeigt eine Reihe Europa-Flaggen an Fahnenmasten
    Fast alle EU-Länder haben die Richtlinie bereits umgesetzt, oder arbeiten zumindest an einem Gesetzentwurf. Deutschland dagegen steht noch ganz am Anfang des Verfahrens.

Umsetzungsfrist abgelaufenEntgelttransparenz: Richtlinie endlich in geltendes Recht übertragen

Die Bundesregierung verzögert die Umsetzung der EU- Entgelttransparenzrichtlinie. Dabei sind noch viele wichtige Fragen offen.

Das ist passiert:

Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie soll Unterschiede bei der Bezahlung für gleichwertige Arbeit sichtbar machen. Das soll bestehende Benachteiligungen wirksam abbauen. Eigentlich sollte die Bundesregierung die Richtlinie bis zum 30. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Das hat sie aber noch nicht getan. 

Darum ist das wichtig:

Die Richtline enthält ein Recht auf Auskunft. Das bedeutet, dass Beschäftigte das Gehalt einer Kollegin oder eines Kollegen in gleichwertiger Position erfahren und mit dem eigenen Gehalt vergleichen dürfen. 

Frauen werden oft nur wegen ihres Geschlechts schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Die neue Richtlinie kann helfen, diese Benachteiligungen sichtbar zu machen. Denn selbst in gleichwertigen Positionen verdienen Frauen im Durchschnitt sechs Prozent weniger. 

Allerdings ist das Auskunftsrecht in der Richtlinie bereits sehr konkret geregelt. Beschäftigte können es möglicherweise schon jetzt nutzen, obwohl die Richtlinie noch gar nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde. Das sorgt für Unsicherheit.

Das sagen die dbb frauen:

„Die Regierung muss jetzt handeln“, forderte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stv. dbb-Bundesvorsitzende, am 23. Juli 2026 in Berlin. „Es ist höchste Zeit, die Richtline endlich in geltendes Recht zu übertragen und Rechtssicherheit zu schaffen.“ 

Fast alle EU-Länder haben die Richtlinie bereits umgesetzt, oder arbeiten zumindest an einem Gesetzentwurf. Deutschland dagegen steht noch ganz am Anfang des Verfahrens. In der Regel stimmt zunächst das zuständige Ministerium den Gesetzentwurf mit seinen Ressorts ab. Das ist aber noch nicht passiert.

Kreutz weiter: „Auch im öffentlichen Dienst müssen Benachteiligungen abgebaut werden. Frauen im öffentlichen Dienst brauchen verlässliche Regelungen, Transparenz und wirksame Instrumente, um bestehende Entgeltungleichheiten zu erkennen und zu beseitigen. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist zwingend notwendig!“

So geht es jetzt weiter:

Die EU-Richtlinie enthält noch einige offene Fragen. Zum Beispiel ist unklar, ob die Entgelttransparenz auch für die Unterschiede zwischen Tarifbeschäftigten und Beamtinnen bzw. Beamten gilt. 

Um mehr Klarheit zu schaffen, hatte Milanie Kreutz am Tag davor mit Thomas Fischer, dem zuständigen Referatsleiter im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, über die Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie gesprochen. Die dbb frauen werden den weiteren Prozess begleiten und die Interessen der Frauen im öffentlichen Dienst weiterhin mit Nachdruck einbringen. 

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