LohngleichheitTransparenz braucht klare Regeln, sonst ist sie keine
Die Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die dbb frauen warnen vor den Folgen.
„Entgelttransparenz darf nicht unter dem Schlagwort ‚Entbürokratisierung‘ abgeschwächt werden“, unterstrich Synnöve Nüchter, Beisitzerin der Geschäftsführung der dbb bundesfrauenvertretung und Präsidentin der FEMM-Kommission im europäischen Gewerkschaftsbund CESI, am 10. November 2025 in Berlin. „Selbstverständlich fordern auch wir Entbürokratisierung, aber eben im Sinne der Beschäftigten. Weniger Bürokratie darf nicht weniger Rechte bedeuten.“ Das Ziel müsse sein, Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten und zugleich die Lebensrealität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern. Nüchter betonte: „Entgelttransparenz ist kein bürokratisches Hindernis, sondern die Voraussetzung für Fairness. Nur wer weiß, wie bezahlt wird, kann Ungerechtigkeiten erkennen und beheben.“
Zentrales Problem der geplanten bürokratiearmen Umsetzung ist, dass die Arbeitsbewertung und die Berichtspflichten zu vage bleiben. Wenn Arbeitgebende also zu viel Spielraum erhalten, selbst zu entscheiden, wie sie Tätigkeiten vergleichen oder Daten auswerten, besteht die Gefahr, dass strukturelle Lohnunterschiede unsichtbar bleiben. Die dbb frauen fordern daher transparente und einheitliche Kriterien für Arbeitsbewertung und Berichtspflichten, um strukturelle Lohnungleichheit sichtbar zu machen.
Gleichwertige Arbeit ist gleich zu bezahlen
„Auch in Tarifverträgen muss gelten: Gleichwertige Arbeit ist gleich zu bezahlen. Der Hinweis auf Tarifautonomie entbindet nicht von der Pflicht, Diskriminierungen zu vermeiden. Bisher wird oft angenommen, dass tarifliche Aushandlung automatisch Gerechtigkeit schafft. Das stimmt so leider nicht”, stellte Nüchter klar. Gerade in vielen Entgeltordnungen von Tarifverträgen zeigen sich bei der Einordnung gleichwertiger Tätigkeiten strukturelle Verzerrungen, die sich über Jahrzehnte verfestigt haben. „Solche Unterschiede spiegeln keine objektiven Anforderungen wider, sondern tradierte Rollenmuster. Sie müssen endlich korrigiert werden.“
Bis Juni 2026 muss Deutschland die Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. „Jetzt liegt es an der Bundesregierung, sie fristgerecht und mit Substanz auszufüllen. Wenn es keine klaren und verbindlichen Maßstäbe für Arbeitsbewertung und Berichtspflichten gibt, entsteht ein Flickenteppich aus Eigeninterpretationen. Entgeltgleichheit darf nicht an politischen Zeitplänen scheitern. Wir brauchen Lohngleichheit jetzt. Die Regierung darf die Umsetzung der Richtlinie nicht auf die lange Bank schieben“, so Nüchter.


